Hier geht´s zur Anmeldung.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Vom Veranstalter wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art
übernommen. Das gilt auch für Unfälle, abhanden gekommene
Bekleidungsstücke und andere Gegenstände.
Mit Empfang der Startunterlagen erklärt jede/r Teilnehmer/in
verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen
Bedenken bestehen. Den Haftungsausschluss erkennt jede/r
Teilnehmer/in mit seiner Anmeldung an.
Der/die Teilnehmer/in erteilt sein Einverständnis, dass in der
Anmeldung genannte Daten und die im Zusammenhang mit der Teilnahme
am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos und Interviews in
Rundfunk, Fernsehen, Internet, Werbung, Büchern, fotomechanischen
Vervielfältigungsstücken und DVDs ohne Vergütungsansprüche zu
Werbezwecken genutzt werden dürfen.
Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung des
Startgeldes, eine Stornierung der Anmeldung ist nicht möglich.
Sollte das Rennen aufgrund der Wetterbedingungen am
Veranstaltungstag abgesagt oder abgebrochen werden müssen, besteht
kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes. Der Veranstalter
gewährt aber im Folgejahr allen davon betroffenen Teilnehmern bei
Anmeldung einen Rabatt von 20 Prozent auf den jeweils gültigen
Anmeldetarif.
Sicherheitshinweise:
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme
an der Veranstaltung nur geübten und erfahrenen Schwimmern/innen
empfohlen wird. Der Chiemsee unterliegt in diesem Bereich häufig
kurzfristigen Änderungen der Wetterbedingungen und auftretendem
Wellengang.
Ab einer Wassertemperatur von 18 Grad und weniger ist das Tragen
eines Neoprenanzuges verpflichtend!
Den Anweisungen der Wasserrettung ist unbedingt und unverzüglich
Folge zu leisten.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei der geschwommenen
Strecke um eine Punkt- zu Punkt-Strecke quer durch einen offenen
Teil des Chiemsees handelt, der kurzfristigen Wetterwechseln und
auftretendem Wellengang unterliegt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich bei Nichtantritt des Rennens nach Abholung der Startunterlagen, Aufgabe des Rennens und
Verlassen der Schwimmstrecke unverzüglich bei der Wasserwacht und
bei der Zeitnahme im Strandbad Übersee zu melden, da ansonsten die
Kosten für eine aufwändige Suchaktion durch den unterstützenden
Tauchtrupp und die dann eingesetzten Sonargeräte vom Teilnehmer zu
tragen sind. Diese Verpflichtung gilt ab Abholung der
Startunterlagen am Veranstaltungstag!
Dem Teilnehmer ist bekannt, das aufgrund des Auflagenbescheides des Landratsamtes und des geforderten Sicherheitskonzeptes das Tragen
der vom Veranstalter ausgegebenen Badekappe verpflichtend ist.
Hilfeleistungen der eingesetzten Rettungs- und medizinischen
Versorgungskräfte werden fallweise über die Krankenkassen der
Athleten oder privat durch die Einsatzkräfte abgerechnet.
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